Die gesetzlichen Anforderungen und Normen für Warnmarkierungen
Der gesetzliche Rahmen für adäquate Warnmarkierungen ist eine Grundlage unserer Produkte. Wir kennen die hohen Anforderungen des Gesetzgebers an Warnmarkierungen für Einsatz- oder Sonderfahrzeuge. Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung und die betreffenden Normen werden im Folgenden genauer erläutert. Warnmarkierungen dienen dazu, Ihr Fahrzeug als eines mit Sonderrechten zu kennzeichnen und ermöglichen Ihnen, diese Rechte mit korrekter Kennzeichnung wahrzunehmen.
Wer muss Warnmarkierungen führen und welche Sonderrechte gehen damit einher?
Fahrzeuge mit einer Warnmarkierung besitzen Sonderrechte im Straßenverkehr, die es ihnen erlauben, schneller und sicherer durch den Verkehr zu kommen. Diese Sonderrechte können je nach Land und Gesetzgebung variieren, aber im Allgemeinen gehören folgende dazu:
- Vorrangregelung: Fahrzeuge mit Warnmarkierung haben in bestimmten Situationen Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern, etwa bei der Anfahrt zu einem Einsatzort oder bei der Begleitung von Konvois.
- Einsatz von Sonderrechten: Fahrzeuge mit Warnmarkierung können Sonderrechte wie das Überschreiten von Höchstgeschwindigkeiten, das Überfahren von roten Ampeln oder das Parken in Halteverbotszonen in Anspruch nehmen, wenn dies für den Einsatz erforderlich ist.
- Sonderrechte im Einsatz: Im Einsatzfall können Fahrzeuge mit Warnmarkierung das Recht haben, andere Verkehrsteilnehmer zu überholen, die Fahrspuren zu wechseln oder die Straße für den Einsatz zu sperren.
- Parkverbote außer Kraft setzen: Gemeindefahrzeuge mit Warnmarkierungen dürfen unter anderem auf dem Seitenstreifen an Autobahnen stehen, etwa um dort Arbeiten zu verrichten. Generell sind auch innerorts für so gekennzeichnete Fahrzeuge Halteverbote nicht zwingend geltend, solange Sie an den betreffenden Stellen bestimmte Tätigkeiten erledigen müssen.
Vornehmlich die erstgenannten Rechte betreffen Rettungskräfte. Dazu zählen Polizeiautos, Rettungswagen (RTW), Feuerwehrautos und Einsatzfahrzeuge. Diese haben neben einer besonderen Kennzeichnung mit Warnmarkierungen außerdem entsprechende Schriftzüge auf dem Fahrzeug sowie eine Sondersignalanlage.
Rechtliche Vorgaben und Normen für Warnmarkierungen
In Deutschland sind die Sonderrechte für bestimmte Fahrzeuge im Straßenverkehr in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Die entsprechenden Regelungen finden sich vor allem in den §§ 35 bis 38 der StVO. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- 35 StVO – Wegerecht
- 36 StVO – Sonderrechte
- 38 StVO – Fahrzeuge mit Sonderrechten: Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, aber auch Abschleppfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge des Katastrophenschutzes und Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes.
Sonderrechte nach §35 Abs. 6 StVO verlangen am Fahrzeug nach Warnmarkierungen, die den Vorgaben der DIN 30710 entsprechen. Unsere Warnmarkierungen und Warnmarkierungssätze folgen exakt diesen Vorgaben! Zu den grundlegenden Bestimmungen gehören Eigenschaften der speziellen Warnmarkierungsfolie und ihrer Art und Größe der Aufbringung auf dem jeweiligen Fahrzeug.
Beschaffenheit der Warnmarkierungen nach DIN 30710
Die DIN 30710 ist eine Norm, die die Anforderungen an retroreflektierende Warnmarkierungen an Fahrzeugen und Anhängern festlegt. Sie regelt die Beschaffenheit, die Anbringung und die Eigenschaften von retroreflektierenden Materialien, die zur Kennzeichnung von Fahrzeugen im Straßenverkehr verwendet werden. Zu den wichtigsten Gegenständen zählen dabei: Material, Rückstrahlwirkung, Farben und Kontraste, Beständigkeit und die Anbringung. Letztere wird im nächsten Abschnitt näher behandelt.
Beim Material handelt es sich um eine spezielle Folie, die mikroprismatisch ist, also eine retroflektierende Rückstrahlwirkung aufzeigt, wenn Sie angeleuchtet wird. Als Farben sind typischerweise Signalrot und Weiß vorgegeben. Alternativ ist auch die Kombination aus Rot und Gelb gebräuchlich. Diese Folien-Warnmarkierungen überzeugen mit Beständigkeit: Sie sind äußerst langlebig und widerstehen sowohl UV-Einstrahlung, Niederschlägen, etlichen Reinigungsmitteln als auch mechanischen Einwirkungen bis zu einem bestimmten Grad. Sie stellen eine langfristige Lösung dar, die jedoch bei Beschädigung unbedingt zeitnah ersetzt werden muss.
Anbringung und Größe der Warnmarkierungen laut DIN 30710
Bei der Aufbringung von Warnmarkierungen wird von sogenannten Normflächen gesprochen. Diese sind entweder links- oder rechtsweisend und messen: 141 × 141 mm (das entspricht in etwa 0,02 m2). Insgesamt müssen an der Fahrzeugfront und am Heck jeweils acht dieser Normflächen angebracht werden. Das bedeutet, vorn links, vorn recht, hinten links und hinten rechts jeweils vier.
Diese Vorgaben sind das Minimum beispielsweise rot-weißer Warnmarkierung an einem Fahrzeug. Es ist jedoch zulässig, etwa einen Transporter der Autobahnmeisterei auch mit mehr Fläche dieser Art zu bestücken.
Haben Sie weiterführende Fragen rund um die korrekte Warnmarkierung an Fahrzeugen mit Sonderrechten? Dann kommen Sie gern auf uns zu. Tipps für die Montage unserer Warnmarkierungssätze erhalten Sie durch unsere Montagevideos.