Baustellenfahrzeuge StVO und StVZO
Die korrekte Kennzeichnung von Baustellenfahrzeugen mit Warnmarkierungen
Baustellenfahrzeuge genießen besondere Rechte, die jedoch an eine adäquate Kennzeichnung geknüpft sind. Zu den betreffenden Fahrzeugen zählen sowohl große als auch kleine Modelle: vom Pkw des Straßenbauamtes, über den Transporter des Straßenbaus, der auf der Autobahn tätig ist, bis hin zu Lkws auf Baustellen. Letztere müssen etwa an Einfahrten und Zufahrten so früh wie möglich wahrgenommen werden.
Alle diese Sonderfahrzeuge unterliegen der StVO und damit einer besonderen Kennzeichnungspflicht, die im § 35 (StVO) „Sonderrechte“ geregelt ist. Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um eine unkomplizierte Bestückung Ihrer Fahrzeuge mit den notwendigen Warnmarkierungen geht. Wir stellen Ihnen an dieser Stelle die rechtlichen Vorgaben und unsere einfach anzuwendenden Produkte vor.
Für wen gilt § 35 (StVO)?
- Polizei und Bundespolizei
- Bundeswehr
- Rettungsdienste
- Katastrophenschutz
- Zoll
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Kennzeichnungspflicht außerdem für:
- Straßenbaufahrzeuge, Baustellenfahrzeuge
- Fahrzeuge der Straßenreinigung
- Messfahrzeuge
Welche Fahrzeuge müssen gekennzeichnet werden und wie?
Wie oben geschildert, betrifft die Kennzeichnungspflicht alle Fahrzeuge, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit den nach Straßenverkehrs-Ordnung definierten Sonderrechten ausgestattet sind. Die Fahrzeugart ist hierbei unerheblich, da sowohl Kleinwagen, SUV, Transporter, Pick-ups als auch Lkws sowie spezielle Einsatzfahrzeuge involviert sein können.
Die Warnmarkierung selbst unterliegt wiederum den Vorgaben der DIN 30710 „Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen“. Sie schreibt folgende Eigenschaften der Warnmarkierung für Ihre Fahrzeuge wie Baustellenfahrzeuge vor: Die Warnmarkierung muss an der Vorder- und Rückseite, als je nach Normflächen in weiß-roter Farbe, angebracht werden. Das entspricht also beispielsweise an der Front des Fahrzeugs links und rechts vier Normflächen. Diese sind entsprechend der zu bestückenden Seite links- oder rechtsweisend.
Eine sogenannte Normfläche entspricht 141 × 141 mm. Die Warnmarkierung Rot/Weiß gemäß der DIN 30710 ist für Festaufbauten nach RA 2 beschaffen. Farbe und Beschaffenheit der mikroprismatischen Flächen müssen höchsten Standards genügen.
Ein Hinweis zur Anwendung: Fahrzeuge, die zudem quer zur Fahrtrichtung eingesetzt werden, müssen im gleichen Umfang wie auf Vorder- und Rückseiten zusätzlich seitlich gekennzeichnet sein.
Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten laut StVZO
In der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung) regelt Teil 3 (Bau- und Betriebsvorschriften) die technischen Anforderungen an Fahrzeuge.
Der § 52 "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" besagt unter (4):
Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit es erfordert, mehreren Warnleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt
DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind, (...)
Eine rot-weiße Warnmarkierung nach DN 3710 berechtigt also zur Nutzung von gelben Warnleuchten.
Wo liegt die Herausforderung beim Aufbringen und welche Lösung bieten wir an?
Warnmarkierungen werden – auch bei uns – unter anderem von der Rolle angeboten. Das hat den Vorteil, dass Sie sie in größeren Mengen erwerben und flexibel für verschiedene Fahrzeuge einsetzen können. Allerdings birgt der eigene Zuschnitt samt Aufbringung auf Baustellenfahrzeuge und Co. ein großes Risiko.
Die Flächen der Fahrzeuge sind uneben und bei jedem Auto, Transporter und Lkw oder sogar großem Einsatzfahrzeug anders. Unsere Lösung hierbei sind Warnmarkierungs-Sets mit vorgeformten Teilen, die exakt an Ihr Wunschfahrzeug (Marke und Modell) passen. Die Sets beinhalten je nach Marke und Typ rund 10 bis 12 Teile, die Sie bequem ohne lästigen Zuschnitt passgenau und sicher aufbringen. Diese Arbeit erledigen Sie sogar als unerfahrener Laie und können die Technik schnell erlernen.
Die einzelnen Bestandteile sitzen fest und weisen eine recht lange Lebensdauer auf. Bei einer Beschädigung nach einem Einsatz oder durch Wettereinflüsse müssen Sie nicht die gesamte Warnmarkierung erneuern, sondern lassen sich von uns lediglich das betreffende Teil des Sets als Ersatz zuschicken. Das ist günstig, schnell und unkompliziert.
Tipp: Ob bei einer riesigen Flotte mit gleichen Fahrzeugen oder wenigen Pkws und Transportern: Ordern Sie bei uns direkt ein Ersatz-Warnmarkierungsset und Wartezeiten entfallen. Sie können die Fahrzeuge sofort wieder flott machen und den nächsten Einsatz bestehen, während Sie bei uns entsprechende Teile im Nachgang bestellen und Ihren Vorrat auf den neuesten Stand bringen!
Haben Sie noch Fragen? Dann freuen wir uns auf einen Anruf, eine E-Mail oder die Bestellwünsche. Wir senden Ihnen die Warnmarkierungen als Sets schnellstmöglich an Ihre Dienststelle oder eine andere Wunschadresse!